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Wahre Begebenheiten und Hintergründe über die Henker und deren Aufgaben erzählt Ihnen der Begründer des Krimigenres Fancois Gayot de Pitaval alias Joachim Jung. |
CD: BIS ER DEM HENKER GESTEHT
Label: K&K VERLAGSANSTALT
Credits: LC-04457 |
Story Behind the Song
Eine Hinrichtung eines Landauer Scharfrichters, von Geheimnissen umwittert, wurde so populär, daß sie in einigen literarischen Bearbeitungen, unter anderem von August Becker und Johann Peter Hebel vorliegt.
Hier soll die Version eines Historikers, Karl Henrich, wiedergegeben werden, der nicht nur die Geschichte nacherzählt, sondern auch noch versuchte, ihren historischen Kern herauszuschälen:
“Am 11. November 1776 klopfte es an der Türe der Wohnung des Scharfrichters Hieronymus Menges. Als dieser öffnete, stand da ein ihm unbekannter Bauersmann, der ihn aufforderte, sich zur Dammühle zu begeben, wo zwei Herren seien, die ihn zu sprechen wünschten. Der Scharfrichter glaubte, es handle sich um die Kurierung eines kranken Pferdes und begab sich an die bezeichnete Stelle. Daselbst traf er zwei ihm unbekannte Herren, welche Perücken trugen und gegen 50 bis 60 Jahre alt sein mochten. Der eine hatte einen schwarzgrauen, der andere einen weißen leinenen Anzug. Die beiden Herren schlugen dem Nachrichter vor, mit ihm zu gehen, um in Deutschland (Landau gehörte damals zu Frankreich) eine heimliche Hinrichtung vorzunehmen. Sie fuhren mit ihrem Wagen zunächst nach Neustadt, wo er sich bei einem Kollegen ein Richtschwert auslieh. Bei der Rückkehr von dort verbanden sie ihm die Augen und fuhren ab. Unterwegs unterhielten sich seine Begleiter in einer ihm unbekannten Sprache, welche er für Latein hielt. Während der ganzen Reise durfte er den Wagen nicht verlassen, der nicht angehalten hatte. Die Fahrt habe 2 Tage gedauert. Dabei sei man seiner Meinung nach über den Rhein und durch ein Gebirge gefahren. Endlich habe er das Geräusch einer Zugbrücke gehört. Seine Begleiter hatten sich noch einmal vergewissert, daß er die Binde noch vor den Augen hatte. Dann sei ein Tor aufgetan worden und zwei Leute hätten ihn am Arm genommen und über neun Stufen in ein Schloß geführt. Er habe Waffengeklirr gehört und der Mann im grauen Anzug habe zu ihm gesagt: Denke Du an dein Versprechen. Wir halten das unsrige.” Dann habe man ihm, wie er aus dem Öffnen und Schließen der Türen habe entnehmen können, durch fünf schlecht beleuchtete Räume geführt; denn seine Führer seien öfters angestoßen. Endlich seien sie in einen großen Saal gekommen, wo man ihm die
Binde von den Augen genommen habe. Das Zimmer sei schwarz ausgeschlagen gewesen. Dort habe er mit seinen Begleitern zwei bis drei Stunden warten müssen. Dann habe man ihm wieder die Augen verbunden. Kaum war dies geschehen, so habe er ein Geräusch von vielen Schritten gehört...
Plötzlich habe sich ein Türe geöffnet und eine Dame in Hemd und Beinkleidern sei erschienen. Ihr Kopf sei vom Scheitel bis zum Mund mit schwarzem Flor verhüllt gewesen. Zwei Mönche in schwarzer Ordenstracht, die gleichfalls Larven trugen, hätten sie in den Saal geleitet. Jetzt habe der, welcher die Sache leitete, erklärt: “Du wirst das Urteil gegen diese Person vollziehen. Man hat diech aus Landau geholt, damit diese Sühne niemand bekannt werde, so wenig wie das Verbrechen, das sie nötig gemacht hat. Du wirst deine Aufgabe erfüllen und diese Person enthaupten, die der entsetzlichen Verbrechen schuldig ist.” Hieronymus Menges weigerte sich zuerst, die Hinrichtung vorzunehmen, weil er an einen Racheakt glaubte und ihm kein Urteil vorgezeigt wurde. Darauf habe der graugekleidete Mann zu ihm gesagt: “Du hast versprochen, zu gehorchen. Wenn du dein Wort brichst, verläßt due diesen Ort nicht lebend!” Er habe nun die Frage gestellt, welcher Tat diese Person schuldig sei. Darauf habe ihn der Präsident zu sich gerufen und er habe schwören müssen, niemals das Geheimnis zu verraten, das ihm nun eröffnet werde. Trotz des Widerspruchs der Frau habe ihm der Präsident ein fürchterliches Geheimnis mitgeteilt, das auch die Angeklagte nicht leugnen konnte. Diese sei bereit gewesen zu sterben. Darauf habe er sich bereit erklärt, das Urteil zu vollstrecken und verlangt, daß die Verurteilte zuerst gefesselt werde. Diener brachten einen Klotz, auf den der Kopf der Verurteilten gelegt wurde. Als sich dabei der Schleier derselben verschob, glaubte der Scharfrichter zu erkennen, daß die Frau etwa 40 - 50 Jahre alt sein könnte.
Dann trennte er ihr mit einem Hieb den Kopf vom Rumpfe. Kaum hatte sich die Aufregung gelegt, als man ihm wieder die Augen verband und ihn in den Wagen schob, der sofort rasch davonfuhr.” Sechs Tage nach seiner Abfahrt war der Henker wieder in Landau zurück. Die Sache ließ sich aber nicht geheimhalten! Ein halbes Jahr später wurde der Henker zu einer Gefängnisstrafe von 14 Tagen verurteilt, und es wurde ihm untersagt, noch einmal auswärts eine Hinrichtung ohne Zustimmung des Stadtrates durchzuführen...
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